Maßnahmen zum Erhalt bzw. Wiederherstellung von Mauerseglerbrutplätzen während einer Gebäudesanierung in Stuttgart

In Stuttgart wurden Anfang Juli 2018 an einem Gebäude während Gerüstbauarbeiten, die vorbereitend zur geplanten Sanierung des Gebäudes erfolgten, brütende Mauersegler festgestellt. Daraufhin stellte die Untere Naturschutzbehörde die Gerüstbauarbeiten ein, um den Mauerseglern weiter einen freien Anflug zu den Brutplätzen und somit einen erfolgreichen Abschluss der Brutzeit zu ermöglichen. Ende Juli 2018 erfolgte eine erneute Kontrolle, bei der das Gebäude auf Anwesenheit von Mauerseglern hin geprüft wurde. Bei dieser Kontrolle wurden dann keine brütenden Mauersegler oder in Nestern sitzende Jungtiere mehr festgestellt. Die Untere Naturschutzbehörde erteilte dem Bauherrn daraufhin die Baufreigabe, jedoch unter der Voraussetzung, dass Maßnahmen zum Erhalt bzw. der Wiederherstellung der Mauerseglerbrutplätze ergriffen werden. Diese mussten bis zur Brutperiode im Jahr 2019 fertig gestellt werden.

Die ursprünglichen Brutplätze befanden sich zwischen den Dachbalken und dem Dach. Der Hohlraum wurde zu den Seiten hin durch Bretter abgeschlossen und war nach oben hin durch einen kleinen Spalt einfliegbar. Insgesamt wurden 16 mögliche Brutplätze des Mauerseglers festgestellt, von denen mindestens neun besetzt waren.

Aufgrund der hohen Brutplatztreue des Mauerseglers war es erforderlich, die neu zu schaffenden Brutmöglichkeiten an derselben Stelle und mit möglichst identischer Einflugsituation herzustellen. Hierfür wurden speziell auf diese Ansprüche und auf die lokale Situation angepasste Nistkästen konzipiert und als Sonderbauteil von einem Schreiner hergestellt. Es handelte sich um Kästen mit zwei getrennten Nistgelegenheiten, die jeweils seitlich zwei Zugänge aufweisen. Ein Einflugloch liegt fassadenseitig im oberen Bereich, ein weiteres fassadenfern im unteren Bereich, sodass die Tiere die jeweils für sie geeignete Öffnung wählen können. Durch die zweite Einflugöffnung ist der Kasten zudem besser belüftet.

Bis zum Beginn der Brutzeit 2019 wurden 12 der Doppelkästen angebracht, von denen bei einer Kontrolle Ende Mai 2019 bereits neun besetzt waren. Vier weitere Doppelkästen wurden nach der Brutzeit 2019 angebracht. In der Summe stehen dem Mauersegler somit 32 mögliche Brutplätze nach der Vorhabenrealisierung zur Verfügung stehen.

Gebäude stellen für mehrere Vogelarten, wie den Mauersegler heute die wichtigsten Wohnstätten dar.

Die Nisthilfen waren sofort durch die aus dem Winterquartier zurückkehrenden Mauersegler angenommen worden. Ausschlaggebend für diesen Erfolg der Maßnahme war zweifelsohne, dass eine möglichst identischen Einflugsituation in derselben räumlichen Konstellation hergestellt worden war, wie sie an den ursprünglichen Brutplätzen vorlag. Darüber hinaus wurde durch das vorübergehende Einstellen der Baustelle durch die Untere Naturschutzbehörde eine baubedingte Tötung der zum damaligen Zeitpunkt fast flüggen Jungvögel verhindert.