Häufige Fragen

Wer berät mich bei Fragen zum Artenschutz an Gebäuden?

Erste Ansprechpartnerin zu allen Fragen des Artenschutzes ist prinzipiell die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt oder bei der Stadt, soweit diese eine eigenständige entsprechende Dienststelle hat. Fachgutachter:innen, deren Beteiligung an Planungsvorhaben auch durch die Untere Naturschutzbehörde empfohlen werden kann, prüfen das Vorhabengebiet bzw. das betroffene Gebäude auf eventuelle, im Weiteren zu berücksichtigende Artenvorkommen und begleiten das Vorhaben auch bei der Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen. Darüber hinaus informiert das Projekt „Artenschutz am Haus“ allgemein zu diesem Thema.

Welche Behörde ist bei meinem Bauvorhaben für den Artenschutz zuständig?

Für Fragen zum Artenschutz im Zusammenhang mit Bauvorhaben kontaktieren Sie die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt oder bei der Stadt, soweit diese eine eigenständige entsprechende Dienststelle hat.

Wie muss ich den Artenschutz bei meinem Bauvorhaben berücksichtigen?

Bei einem Bauvorhaben ist grundsätzlich vorab zu prüfen, ob dadurch geschützte Arten betroffen sein könnten. Rechtliche Grundlage hierfür ist der § 44 Abs. 1 BNatSchG. Bei Bauvorhaben an Gebäuden ist demnach sicher zu stellen, dass keine Individuen geschützter Arten verletzt oder getötet werden und dass für die Arten auch nach Fertigstellung des Vorhabens Lebensräume in gleicher Quantität und Qualität wie vorher zur Verfügung stehen.
Diese Bestimmungen können üblicherweise durch eine Beschränkung der Bauarbeiten auf den Zeitraum 1.10. – 28.02. und durch die Umsetzung spezieller Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Neuschaffung von Quartieren/Nisthilfen erfüllt werden. Hierfür ist aber meist eine konkrete fachliche Beurteilung und Begleitung Voraussetzung. Nur in seltenen Fällen (z. B. Kirchen mit großem Vorkommen einer Fledermausart in großräumigen Dachstühlen) kann es zudem zu einer erheblichen Störung mit Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population kommen. Hier kann eine Lösung aufwändiger sein oder auch zur Einschränkung oder Abwandlung des beabsichtigten Vorhabens führen.
Zur fachlichen Beurteilung möglicher Artenvorkommen, des möglichen Maßnahmenbedarfs und zur Begleitung der Maßnahmenumsetzung sollte in der Regel ein Fachgutachterbüro eingeschaltet werden.
Wie man bei der Berücksichtigung des Artenschutzes bei einem Bauvorhaben am besten vorgeht, zeigt folgendes Ablaufschema.

Wann darf ich an einem Gebäude mit Artenvorkommen Baumaßnahmen durchführen?

Prinzipiell dürfen Baumaßnahmen in solchen Fällen nur dann durchgeführt werden, wenn die Tiere nicht anwesend sind und somit nicht in Gefahr geraten, im Zuge der Maßnahmen verletzt oder getötet zu werden. Üblicherweise ist hierfür der Zeitraum 1.10. – 28.02. eines Jahres anzusetzen. Während dieser Zeit kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass keine fluchtunfähigen Tiere am Gebäude vorhanden sind. Eine Ausnahme hiervon besteht dann, wenn sich in dem betroffenen Gebäude ein Winterquartier von Fledermäusen befindet. In diesem Fall ist zwingend eine Detailplanung unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde und von Fachgutachter:innen notwendig.
Darüber hinaus muss generell (auch außerhalb des oben genannten Zeitraums) darauf geachtet werden, dass bei einem Vorhaben bestehende Brutplätze bzw. Quartiere geschützter Arten nicht zerstört werden. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, sind eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und die Umsetzung von bestimmten, sogenannten funktionserhaltenden Maßnahmen notwendig.
Wann welche Arten an Gebäuden angetroffen werden können und wann dementsprechend Baumaßnahmen durchgeführt werden dürfen, zeigt diese Übersicht.

Wie kann ich Vögel an meinem Gebäude fördern?

Je nach Vogelart kann eine Vielzahl von Strukturen am und ums Gebäude als Brut- und Schlafplätze dienen, z. B. Traufkästen, Nischen und Hohlräumen an der Fassade, Dachböden, Dachüberstände sowie Hecken und Bäume im Garten. Möchte man neue oder zusätzliche Nistmöglichkeiten schaffen, kann man für die jeweilige Art geeignete Nistkästen anbieten. Im Handel gibt es eine Vielzahl verschiedener Modelle, die außen am Gebäude angebracht oder bei Neubauten bzw. im Zuge von Sanierungen auch in die Fassade integriert werden können. Viele Modelle lassen sich auch einfach selbst anfertigen.
Bitte beachten Sie, dass auch ein selbst geschaffener Nistplatz – sobald er von Vögeln genutzt wird – nicht so ohne Weiteres wieder entfernt werden darf.
Ebenso wichtig wie ein gutes Nistplatzangebot ist eine hohe Strukturvielfalt im Garten (offene Bodenstellen, selten gemähte Bereiche, samen- und beerenreiche Büsche, Stauden und Blumen, Komposthäufen) für eine gute Nahrungsgrundlage.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Downloads in den Informationsblättern zu den verschiedenen Vogelarten.

Wie bringe ich Nisthilfen für Vögel richtig an?

Folgende Punkte sollten bei der Anbringung von Vogelnisthilfen prinzipiell beachtet werden:

  • Das Einflugloch der Nisthilfe sollte für die meisten Arten ost- bis südostexponiert, also wetterabgewandt und nicht dauerhaft stark besonnt sein. Ausnahme hiervon ist der Mauersegler, der nordexponierte Nisthilfen bevorzugt.
  • Die Nisthilfen sollten in einer gewissen (teils artabhängigen) Mindesthöhe angebracht werden. Für alle Kästen gilt eine Mindesthöhe von ca. 2 m; Dohlen, Mauersegler, Turmfalken und Schleiereulen besiedeln jedoch Nisthilfen erst ab einer Höhe von ca. 4 m, gerne auch deutlich höher. Auch Haussperlinge bevorzugen hoch angebrachte Nisthilfen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Downloads in den Informationsblättern zu den verschiedenen Vogelarten.

Wie kann ich Fledermäuse an meinem Gebäude fördern?

Kommen am oder im Gebäude bereits Fledermäuse vor, sollten bestehende Quartiere (Hangplätze, Mikroklima, Lichtverhältnisse etc.) sowie Ein- und Ausflugöffnungen möglichst nicht verändert werden. Möchte man neue oder zusätzliche Quartiere schaffen, bietet sich eine Vielzahl an Gebäudestrukturen an, die von Fledermäusen genutzt werden können: Hierzu zählen insbesondere unausgebaute, zugluftfreie und ungestörte Dachstühle, aber auch enge Spalten in der Fassade, im Mauerwerk und im Dachbereich, Rollladenkästen sowie Hohlräume in Zwischendächern oder hinter Außenverkleidungen u.v.m. Solche bereits vorhandenen Versteckmöglichkeiten lassen sich oft mit einfachen Mitteln für Fledermäuse zugänglich machen (z. B. Verzicht auf Insektengitter, Einfluglöcher offen halten). Zudem können handelsübliche oder selbstgebaute Fledermauskästen außen am Gebäude angebracht oder bei Neubauten bzw. im Zuge von Sanierungen auch in die Fassade integriert werden.
Bitte beachten Sie, dass auch ein selbst geschaffenes Quartier – sobald es von Fledermäusen genutzt wird – nicht so ohne Weiteres wieder entfernt bzw. verschlossen werden darf.
Ebenso wichtig wie ein gutes Quartierangebot ist das Vorhandensein geeigneter Nahrungshabitate. Um das Nahrungsangebot (Insekten) zu verbessern, sollte man seinen Garten naturnah und abwechslungsreich gestalten (vielfältige Strukturen, Gartenteich) und auf Gifte verzichten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Informationsblatt Fledermäuse.

Wie bringe ich Fledermauskästen richtig an?

Folgende Punkte sollten bei der Anbringung von Fledermausquartieren beachtet werden:

  • Ersatzquartiere möglichst in der Nähe früherer Quartiere anbringen (Fledermäuse sind meist sehr standorttreu),
  • freier An- bzw. Abflug, möglichst hoch am Gebäude (z. B. Firstbereich, unter Dachsims),
  • warme, windstille Lage (Süd-, Südost-, Ostseite von Gebäuden), nicht auf der Wetterseite, nicht dauerhaft in der prallen Sonne,
  • optimalerweise mehrere Kästen an unterschiedlichen Hausseiten anbringen (ermöglicht den Tieren Quartierwechsel je nach Sonneneinstrahlung und Witterung),
  • nachts keine direkte Beleuchtung

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Informationsblatt Fledermäuse.

Was kann ich für Wildbienen in meinem Garten tun?

Für Wildbienen, zu denen auch die Hummeln gehören, gibt es zwei ganz entscheidende Fragen, ob ein Lebensraum geeignet ist oder nicht: Findet die jeweilige Art den passenden Nistplatz? Und findet sie zudem die richtige und ausreichende Nahrung im näheren Umfeld?
Je vielfältiger das Strukturangebot im Garten ist und je reicher die Vielfalt und Häufigkeit an blühenden, für Wildbienen nutzbaren Pflanzen, desto mehr Arten kann man erwarten. Wichtige Niststrukturen können Steinhäufen, sonnig stehendes oder liegendes Totholz, hohle Pflanzenstängel und unverfugte Mauern sein, aber auch offene Bodenstellen, wenn diese nicht zu häufig begangen werden. In unbehandelte Hölzer kann man Löcher unterschiedlicher Größe bohren und diese an sonnigen, aber möglichst gegen direkten Regen geschützten Stellen aufstellen (auch käuflich erwerbbar).
Wenn dann noch vom zeitigen Frühjahr bis in den Herbst hinein, möglichst kontinuierlich als Pollenquelle nutzbare Pflanzenarten im Garten blühen (keine gefüllten Blüten!), stehen die Chancen auf eine artenreiche Wildbienenfauna gut. Zu wichtigen Pflanzenfamilien für Wildbienen zählen Korb-, Kreuz-, Lippen- und Schmetterlingsblütler, aber je nach Art werden auch andere Pflanzen ausschließlich oder vorrangig besucht. Wildbienen können durchaus wählerisch sein!

Geeignete Wildblumenmischungen finden Sie z. B. hier

Hinweise zu Nisthilfen finden Sie z. B. hier

Kann ich etwas für Hornissen in meinem Garten tun oder gefährdet mich das eher?

Auch für Hornissen gibt es Nistkästen. Zudem können z. B. Baumhöhlen oder geeignete Stellen in Gartenhäuschen und Schuppen für einen Nestbau genutzt werden, wenn dieses dort nicht stört. Hornissen sind im Allgemeinen nicht aggressiv, fressen andere Insekten und interessieren sich nicht für den Sonntagskuchen auf dem Balkon. Vorsicht sollte man aber im näheren Umfeld eines Nestes walten lassen, um keine Verteidigungsreaktion der Tiere auszulösen. Und man sollte natürlich nicht versuchen, nach den Tieren zu greifen. Haben Hornissen ihr Nest an einer kritischen Stelle gebaut (z. B. innen über der Tür des Gartenhäuschens), so kann man sich bei der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt oder Stadt, soweit diese eine eigenständige entsprechende Dienststelle hat) über das mögliche weitere Vorgehen zum Umgang mit dieser geschützten Art informieren lassen.

Wo kann ich Nisthilfen kaufen?

Eine Liste zu Anbietern von Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und weitere Tierarten finden Sie hier.

Kann ich Nisthilfen auch selbst bauen?

Viele Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und auch Wildbienen können selbstverständlich selbst gebaut werden; dies ist in den meisten Fällen recht einfach. Anleitungen zum Bau verschiedener Modelle finden sie unter den hier verlinkten Seiten.
Zum Bau von Nistkästen und Fledermausquartieren sollte möglichst witterungsbeständiges, aber unbehandeltes Holz verwendet werden. Außen können die Kästen mit Leinöl oder umweltfreundlichen Farben gestrichen werden. Die Innenseiten sollten aufgeraut sein, damit die Tiere besser Halt finden (besonders wichtig bei Fledermauskästen).

Wo finde ich Konstruktionszeichnungen für Nisthilfen und Gebäudequartiere?

Konstruktionszeichnungen und Anleitungen zum Bau verschiedenen Nisthilfenmodelle finden sie hier sowie auf den hier verlinkten Seiten.
Zum Bau sollte möglichst witterungsbeständiges, aber unbehandeltes Holz zu verwenden. Außen können die Kästen mit Leinöl oder umweltfreundlichen Farben gestrichen werden. Die Innenseiten sollten aufgeraut sein, damit die Tiere besser Halt finden (besonders wichtig bei Fledermauskästen). Bei der Anbringung der Nisthilfen ist auf die artspezifischen Anforderungen an Nistplätze und Quartier zu achten, um zu gewährleisten, dass die Kästen auch an einer geeigneten Stelle aufgehängt werden (vgl. hierzu die Angaben in unseren Informationsblättern zu den verschiedenen Arten).

Gibt es alternative Lösungen zu den „herkömmlichen“ Nistkästen?

Die „herkömmlichen“ Nistkästen wurden auf Grundlage der artspezifischen Anforderungen der jeweiligen Tierart so entwickelt, dass sie in den meisten Anwendungsfällen eingesetzt werden können. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Sonderfälle, in denen angepasste individuelle Lösungen möglich bzw. erforderlich sind. Ein Beispiel hierfür ist etwa die Integration von Nisthilfen in den an älteren Gebäuden ohnehin bestehenden Traufkästen (z. B. für Mauersegler).
Auch hinsichtlich der optischen Gestaltung der Nistkästen sind letztendlich keine Grenzen gesetzt, sofern diese die artspezifischen Anforderungen an die jeweiligen Nisthilfen berücksichtigen und eine Anbringung an geeignete Stellen gewährleistet werden kann (vgl. hierzu die Angaben in unseren Informationsblättern zu den verschiedenen Arten).
Konstruktionsbeispiele für Nisthilfen, die nicht den “herkömmlichen” entsprechen, finden Sie hier.

Warum werden meine Nisthilfen nicht angenommen?

Dies ist eine sehr häufige, jedoch auch oft schwierig zu beantwortende Frage. Prinzipiell sollte geprüft werden, ob die Nisthilfe entsprechend der Anforderungen der jeweiligen Art angebracht wurde (siehe hierzu die Empfehlungen im Informationsblatt Fledermäuse und unter Dokumente in den Informationsblättern Vögel). Bei Fledermäusen spielt darüber hinaus das nähere und weitere Umfeld eine entscheidende Rolle. So können sich in der Nähe bereits sehr gute, traditionell genutzte Fledermausquartiere befinden, sodass aktuell kein Bedarf an weiteren Quartiere besteht (kann sich bei baulicher Änderung des Quartiergebäudes ohne Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Aspekte rasch ändern!), oder es besteht keine Anbindung zu geeigneten Nahrungshabitaten durch sogenannte Flugstraßen. Bei Vögeln ist immer auch die artspezifische maximale Siedlungsdichte unter den gegebenen Rahmenbedingungen (insbesondere Nahrungsangebot) zu berücksichtigen. Brüten also z. B. in einem Garten schon 2 Paare der Blaumeise, kann die Anbringung eines Nistkastens ggf. nicht zur Ansiedlung eines weiteren Brutpaars führen, wenn nicht gleichzeitig die Nahrungsgrundlage deutlich verbessert wird (durch Maßnahmen zur Förderung von Insekten wie z. B. Spritzmittelverzicht oder Verringerung der Mahdfrequenz).

Mein Nistkasten ist von einer anderen als der gewünschten Art besiedelt. Was soll ich tun?

Zunächst sollten Sie sich freuen, dass Ihre Nisthilfe angenommen wurde. Da die meisten Arten, die Nistkästen besiedeln, geschützt sind, dürfen die Tiere nicht vergrämt oder entfernt werden. Erst nach der Fortpflanzungsperiode (März bis September) sollte der Kasten gereinigt werden. Im darauffolgenden Jahr könnten zur Ansiedlung der gewünschten Art ggf. weitere Nistkästen, die unter Umständen besser den Ansprüchen der jeweiligen Art entsprechen, angebracht werden. Zudem bestünde die Möglichkeit, die Nisthilfe außerhalb der Fortpflanzungszeit an einer anderen, eventuell für die Art besser geeigneten Stelle wieder anzubringen.

Ist der Einbau von Gebäudequartieren für Tiere förderfähig?

Ja. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) fördert (ausschließlich) im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Bau oder der Sanierung eines Effizienzhauses auch den Erhalt und die Neuanlage von Nistplätzen für Gebäudebrüter, z. B. durch Einbau von Nistkästen/Niststeinen in die Fassade oder in die Wärmedämmung sowie besondere Konstruktionen in Traufkästen (keine Einzelmaßnahmen).

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden auch Einzelmaßnahmen gefördert.

Speziell für Bürger:innen der Stadt Tübingen besteht die Möglichkeit, über das städtische Förderprogramm „Artenvielfalt fördern“ bis zu 50% der Anschaffungskosten u.a. für die Schaffung von Nistmöglichkeiten für Tiere ersetzt zu bekommen (im Einzelfall bis zu 1.500 €). Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare zu diesem speziellen Punkt finden Sie hier

Kann ich ein Gebäudequartier von Vögeln oder Fledermäusen, das jedes Jahr genutzt wird, im Winter für Arbeiten an der Fassade o. ä. entfernen?

Im Prinzip ja, wenn sichergestellt ist, dass

  1. die Tiere zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme das Quartier nicht nutzen, da sie in einem anderen Winterquartier oder weggezogen sind,
  2. das Quartier vor ihrer Rückkehr wieder funktionsfähig ist,
  3. die Funktion der Niststätte auch nach den Arbeiten noch sichergestellt ist (z. B. Zugänglichkeit)

Könnte ich Gebäudequartiere im Winter nicht auch einfach ganz entfernen?

Im Prinzip nein, denn solche über mehrere Jahre regelmäßig bezogene Niststätten/Quartiere sind auch während der winterlichen Abwesenheit der Tiere geschützt. Das Quartier dürfte ggf. nur dann entfernt werden, wenn

  1. die Tiere nach ihrer Rückkehr dieses ohnehin aus anderen Gründen nicht mehr nutzen könnten oder
  2. ein mindestens gleich gut geeigneter Ersatz an anderer Stelle im Umfeld neu bereitgestellt wurde.

Dies gilt übrigens auch für Nisthilfen/Quartiere, die Sie selbst in Eigeninitiative angebracht haben.

Brauchen Erdkröte und Igel im Garten nicht auch Hilfe?

Erdkröten und Igel sind in Deutschland allgemein verbreitet und meist häufig. Sie im Garten zu haben, ist dennoch sehr nett. Vor allem eine gute Unterschlupfmöglichkeit als Tagesversteck (z B. ein Holzhaufen) ist für die beiden nachtaktiven Arten günstig, ebenso ein Winterquartier. Besonders sollte man darauf achten, dass man keine „Fallen“ im Garten oder am Haus hat. Das wären in diesem Fall z. B. ungesicherte Lichtschächte oder im Boden eingelassene Wannen mit senkrechten Wänden, aus denen die Tiere, falls sie hineingefallen sind, nicht wieder entkommen können.

Ich habe im Zuge einer Baumaßnahme Vögel oder Nester gefunden. Was soll ich tun?

Haben Sie Vögel gefunden, so ist als erstes zu klären, ob es sich um brütende Altvögel bzw. deren Junge handelt oder um Vögel, die sich lediglich im Gebäude aufhalten ohne zu brüten. Handelt es sich um brütende Vögel bzw. ein Nest mit Eiern oder Jungvögeln, stellen Sie bitte die Arbeiten sofort ein und informieren sie die Untere Naturschutzbehörde. Versuchen Sie, die Vögel bzw. deren Brutgeschäft nicht zu stören, bis das weitere Vorgehen mit der Behörde abgestimmt ist.
Finden Sie ein Nest außerhalb der Brutzeit, dann handelt es sich bei dem Gebäude bzw. der jeweiligen Struktur um eine sogenannte Fortpflanzungsstätte. Solche sind, ebenso wie relevante Ruhestätten (z. B. Schlafplätze von Haussperlingskolonien) ebenfalls geschützt und dürfen nicht ohne weiteres gestört oder entfernt werden. Vogelexpert:innen helfen Ihnen zu klären, um welche Art es sich handelt und wo und wie ggf. Ersatznistmöglichkeiten angebracht werden. Stimmen Sie dies mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.

Ich habe im Zuge einer Baumaßnahme Fledermäuse freigelegt. Was soll ich tun?

Bitte stellen Sie die Arbeiten sofort ein und informieren Sie umgehend den/die zuständige/n Fledermausbeauftragte/n oder die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt bzw. bei der Stadt, soweit diese eine eigenständige entsprechende Dienststelle hat.
Wenn möglich, lassen Sie die Tiere sitzen und decken Sie ihr Versteck ggf. wieder ab. Im Notfall (Quartier zerstört, Fledermäuse herausgefallen), können Sie die Tiere auch vorsichtig mit Handschuhen in eine Schachtel setzen. Fledermausexpert:innen bzw. die Untere Naturschutzbehörde werden sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Bitte beachten Sie, dass Fledermäuse strengen artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen.

Lassen sich Tiere ggf. umsiedeln?

Soweit mit Umsiedlung der direkte Fang und die Wiederaussetzung von Tieren an eine andere Stelle gemeint ist, sollten Sie davon in aller Regel Abstand nehmen; für viele Arten ist dies ohnehin verboten und teils auch nicht erfolgversprechend. Eine Umsiedlung setzt voraus, dass einerseits möglichst schonend vorgegangen wird, und andererseits die Stelle, an der die Tiere ausgesetzt werden sollen, auch ihren Lebensraumansprüchen genügt und ausreichend „Kapazität“ hat (nicht also schon durch andere Individuen der Art besetzt ist). Dies ist nur durch Expert:innen zu beurteilen. Eine direkte Umsiedlung bedarf bei geschützten Arten der vorherigen Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und einer entsprechenden Genehmigung.
Eine andere Möglichkeit wäre eine „Umquartierung“, d. h. ein neues Ersatzquartier bzw. ein Ersatzlebensraum wird an einer anderen Stelle als das/der bisher von der Art genutzte angeboten und die Tiere sollen dieses bzw. diesen dann eigenständig annehmen. Auch dieses Vorgehen sollte unter fachkundiger Anleitung durchgeführt werden und bedarf in vielen Fällen einer Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Es muss eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür gegeben sein bzw. erreicht werden, dass die betroffenen Individuen auch wirklich umziehen. Man sollte auch beachten, dass die Herstellung und Besiedlung von solchen Ersatzquartieren und Ersatzlebensräumen längere Zeiträume in Anspruch nehmen kann.

Machen Vögel nicht auch viel Dreck? Was kann ich gegen Verschmutzungen tun?

Ja, Vögel, die an einem Gebäude brüten, hinterlassen gewisse Spuren. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Nest selbst und um Kot. Es ist jedoch so, dass ein Großteil der Vogelarten den Kot der Jungvögel selbst vom Nest wegträgt, um mögliche Fraßfeinde durch die Kotspuren nicht auf das Nest aufmerksam zu machen. Aus diesem Grund findet sich unter den meisten Nisthilfen kein Kot. Ausnahme hiervon sind Mehlschwalben. Um Abhilfe zu schaffen, können unter Nestern dieser Art (unabhängig davon, ob es sich um künstliche oder von den Vögeln selbst gebaute Nester handelt) sogenannte Kotbretter angebracht werden. Dadurch kann verhindert werden, dass der Kot der Tiere die Fassade oder davor liegende bzw. darüber hinausstehende Flächen (z. B. Balkon, Fensterbrett) verschmutzt. Wichtig ist, dass die Kotbretter in einem Abstand von ca. 50 cm zu den Nestern angebracht werden, um die Tiere beim An- und Abflug nicht zu behindern. Die Kotbretter können in größeren zeitlichen Abständen gereinigt werden.
Darüber hinaus ist prinzipiell zu empfehlen, Nisthilfen nicht direkt über Fenstern, Türen oder Terrassen anzubringen, sodass eventuelle unvermeidbare Verschmutzungen in weniger intensiv genutzten Bereichen entstehen.

Können auch Fledermäuse mein Haus verschmutzen?

Fledermauskot ist gesundheitlich unbedenklich und besteht aus kleinen, trockenen Krümeln, die leicht zerfallen. Den meisten Hausbesitzer:innen fällt er gar nicht auf. Fledermauskästen für Gebäude sind in der Regel so gestaltet, dass der Kot über eine Schräge nach außen fällt. Am Besten bringt man sie daher nicht direkt über Fenstern, Türen oder Balkons an. Die trockenen Kotkrümel lassen sich bei Bedarf aber problemlos wegfegen und eignen sich sehr gut als Blumendünger. Bei großen Kolonien in Dachstühlen (heute sehr selten geworden!) empfiehlt es sich, unter den Hangplätzen Plastikfolien auszulegen oder Kotbretter zu installieren und den anfallenden Kot einmal im Jahr zu entfernen. Reinigungsarbeiten sollten dabei immer in Abwesenheit der Tiere durchgeführt werden.

Ein Specht hämmert Löcher in meine Fassadendämmung. Was kann ich dagegen tun?

Dies ist inzwischen ein verbreitetes Problem, für das es noch keinen auf wissenschaftlichen Daten basierenden und gesicherten Lösungsvorschlag gibt. Nach Informationen der Firma STO wurden in zwei Gebieten gute Erfahrungen mit der Anbringung von Schwarzspecht-Attrappen an den Fassaden gemacht. Da der Schwarzspecht die Höhlen anderer Spechte aufhacken kann und die Jungen erbeutet, könnte das Meideverhalten der anderen Spechte als Prädationsvermeidung interpretiert werden.

Falls Sie Erfahrungen mit (kreativen) Lösungsansätzen zu diesem Thema gemacht haben, würden wir uns über eine Nachricht freuen, wobei Informationen zu positiven wie negativen Erfahrungen wichtig für die Weiterentwicklung sein können.

Ich sehe in der Dämmerung manchmal Fledermäuse. Wo verstecken sich diese tagsüber?

Fledermäuse besiedeln bei uns eine Vielzahl verschiedener Quartiere. Manche Arten bevorzugen Baumhöhlen, andere haben ihre Verstecke an oder in Gebäuden, wo sie im Sommer auch ihre Jungen aufziehen. Nur wenige Fledermausarten hängen dabei frei in Dachstühlen; die meisten verkriechen sich lieber in engen Spalten und Ritzen, z. B. im Dachbereich oder hinter Fassadenverkleidungen. Ihre Anwesenheit bleibt daher meist unbemerkt, obwohl sie oft über viele Jahre hinweg immer wieder die gleichen Quartiere aufsuchen. Ihren Winterschlaf verbringen Fledermäuse vorwiegend in ungestörten Höhlen, Stollen oder Kellern.

Sind Fledermäuse gefährlich für den Menschen?

Obwohl mancherorts noch immer Vorurteile bestehen, sind Fledermäuse völlig harmlose und sogar sehr nützliche „Mitbewohner“. Unsere heimischen Arten ernähren sich ausschließlich von Insekten und Spinnen und übertragen grundsätzlich auch keine Krankheiten auf den Menschen. Bei einem Biss kann jedoch – wie bei jedem Wildtier – Infektionsgefahr bestehen. Man sollte Fledermäuse daher möglichst nicht oder im Notfall nur mit Handschuhen anfassen. Auch von Fledermausquartieren in Gebäuden geht generell keine gesundheitliche Gefahr für die Hausbewohner aus. Bei größeren Kolonien (heute sehr selten geworden!) empfiehlt es sich jedoch aus hygienischen Gründen, den anfallenden Kot einmal im Jahr zu entfernen (auch gestorbene Tiere können vorkommen). Reinigungsarbeiten sollten dabei immer in Abwesenheit der Tiere durchgeführt werden.

Art XY sehe ich in den letzten Jahren immer seltener. Woran liegt das?

Neben Erfolgen im Artenschutz (z.B. Zunahme Seeadler, Schwarzstorch) gibt es leider aktuell viele Beispiele von Arten, deren Bestände massiv abnehmen. Dieses Phänomen ist nicht nur in seltenen Lebensräumen wie z. B. Mooren zu beobachten, sondern auch immer stärker in der „Normallandschaft“. Insbesondere Arten der offenen Lebensräume und auch der Siedlungen zeigen starke Bestandsrückgänge, die unterschiedlichste Ursachen haben. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Angebot an geeigneten Quartieren/Nistmöglichkeiten für viele Arten stark abnimmt, ebenso das Nahrungsangebot. Ursache hierfür ist eine starke Vereinheitlichung der Landschaft durch die intensive Land- und Forstwirtschaft, die unter anderem mit düngender Wirkung, einer hohen Nutzungsfrequenz und dem gezielten Entfernen wichtiger Sonderstrukturen einhergeht. Im Siedlungsraum führt die energetische Sanierung zu einem starken Verlust an Strukturen, die für Gebäude bewohnende Arten wichtig sind; Siedlungsnachverdichtung führt zum Verlust wichtiger Nahrungshabitate.